Für Beschäftigte, die ab 1. Oktober 2022 ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 450,01 € bis 520,00 € erzielen, gibt es befristete Bestandsschutzregelungen.

Beschlossen: Erhöhung Mindestlohn und Minijobgrenze ab 01.10.2022
Ab Oktober wird der Mindestlohn auf 12 € je Stunde erhöht bei gleichzeitiger Erhöhung der Minijobgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) von 450 € auf 520 €. Auch die Midijobgrenze wird von 1.300 € auf 1.600 € angepasst. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 3. Juni 2022...