Für Beschäftigte, die ab 1. Oktober 2022 ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 450,01 € bis 520,00 € erzielen, gibt es befristete Bestandsschutzregelungen.


Für Beschäftigte, die ab 1. Oktober 2022 ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 450,01 € bis 520,00 € erzielen, gibt es befristete Bestandsschutzregelungen.

Als Familienversicherter zahlen Sie keine eigenen Beiträge. Hierzu gilt es, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wie z.B. eine monatliche Einkommensgrenze nicht zu überschreiten.

Wir erklären Ihnen, in welcher Höhe ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei Minijobberinnen gezahlt muss. Zudem zeigen wir, wie bei mehreren Beschäftigungen der Zuschuss zwischen den Arbeitgebern aufzuteilen ist.

Wir zeigen Ihnen, dass ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze nicht zur Beendigung der geringfügig entlohnten Beschäftigung führt.

Wir sprechen über die Möglichkeit des Minijobbers, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen sowie über die Wirkung des Befreiungsantrags.

Wir zeigen Ihnen, welche Abgaben für den Arbeitgeber bei der Beschäftigung eines 450-Euro-Minijobbers anfallen und in welcher Höhe der Minijobber Rentenversicherungsbeiträge tragen muss, sofern er keinen Befreiungsantrag beim Arbeitgeber abgibt.