Ab Oktober wird der Mindestlohn auf 12 € je Stunde erhöht bei gleichzeitiger Erhöhung der Minijobgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) von 450 € auf 520 €. Auch die Midijobgrenze wird von 1.300 € auf 1.600 € angepasst. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 3. Juni 2022...
Übergangsregelung zum Übergangsbereich
Für Beschäftigte, die ab 1. Oktober 2022 ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 450,01 € bis 520,00 € erzielen, gibt es befristete Bestandsschutzregelungen.
Erhöhung Minijobgrenze von 450 € auf 520 € ab Oktober 2022
Ab Oktober 2022 soll der Mindestlohn auf 12 € je Stunde erhöht werden bei gleichzeitiger Erhöhung der Minijobgrenze von 450 € auf 520 €. Auch die Midijobgrenze wird von 1.300 € auf 1.600 € angepasst.