Für Beschäftigte, die ab 1. Oktober 2022 ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 450,01 € bis 520,00 € erzielen, gibt es befristete Bestandsschutzregelungen.


Für Beschäftigte, die ab 1. Oktober 2022 ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 450,01 € bis 520,00 € erzielen, gibt es befristete Bestandsschutzregelungen.

Als Familienversicherter zahlen Sie keine eigenen Beiträge. Hierzu gilt es, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wie z.B. eine monatliche Einkommensgrenze nicht zu überschreiten.

Sind die Voraussetzungen des Werkstudentenprivilegs erfüllt, unterliegt die Beschäftigung nur der Rentenversicherungspflicht. Sind die Voraussetzungen der für einen Minijob oder kurzfristige Beschäftigung erfüllt, haben diese stets Vorrang.

Wir erklären Ihnen, in welcher Höhe ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei Minijobberinnen gezahlt muss. Zudem zeigen wir, wie bei mehreren Beschäftigungen der Zuschuss zwischen den Arbeitgebern aufzuteilen ist.

Wir zeigen Ihnen, dass ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze nicht zur Beendigung der geringfügig entlohnten Beschäftigung führt.

Wir sprechen über die Möglichkeit des Minijobbers, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen sowie über die Wirkung des Befreiungsantrags.