Grundsätzliche Voraussetzung für die Anwendung des Werkstudentenprivilegs (nur Rentenversicherungspflicht) ist die Einhaltung der 20-Wochenstunden-Grenze. Wenn jedoch das Studium weiterhin im Vordergrund steht, ist auch ein Überschreiten der 20 Wochen-Stunden-Grenze unschädlich. Dies ist u.a. bei einer Beschäftigung während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) der Fall.

Beschlossen: Erhöhung Mindestlohn und Minijobgrenze ab 01.10.2022
Ab Oktober wird der Mindestlohn auf 12 € je Stunde erhöht bei gleichzeitiger Erhöhung der Minijobgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) von 450 € auf 520 €. Auch die Midijobgrenze wird von 1.300 € auf 1.600 € angepasst. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 3. Juni 2022...