Studententätigkeit in den Semesterferien

Studententätigkeit in den Semesterferien

Grundsätzliche Voraussetzung für die Anwendung des Werkstudentenprivilegs (nur Rentenversicherungspflicht) ist die Einhaltung der 20-Wochenstunden-Grenze. Wenn jedoch das Studium weiterhin im Vordergrund steht, ist auch ein Überschreiten der 20 Wochen-Stunden-Grenze...

Beschäftigung neben Werkstudententätigkeit

Beschäftigung neben Werkstudententätigkeit

Werkstudenten sind in der Beschäftigung nur rentenversicherungspflichtig. Die erforderlichen Voraussetzungen für das Vorliegen des sogenannten Werkstudentenprivilegs werden genauso erläutert wie die Auswirkungen einer zusätzlichen Beschäftigung neben der...