Studententätigkeit in den Semesterferien

Studententätigkeit in den Semesterferien

Grundsätzliche Voraussetzung für die Anwendung des Werkstudentenprivilegs (nur Rentenversicherungspflicht) ist die Einhaltung der 20-Wochenstunden-Grenze. Wenn jedoch das Studium weiterhin im Vordergrund steht, ist auch ein Überschreiten der 20 Wochen-Stunden-Grenze...