Überstunden müssen Arbeitgeber nur vergüten, wenn sie diese angeordnet oder gebilligt haben. Beschäftigte müssen dies beweisen, ebenso, dass sie Überstunden geleistet haben. Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassungspflicht hat darauf keine Auswirkungen, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Beschlossen: Erhöhung Mindestlohn und Minijobgrenze ab 01.10.2022
Ab Oktober wird der Mindestlohn auf 12 € je Stunde erhöht bei gleichzeitiger Erhöhung der Minijobgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) von 450 € auf 520 €. Auch die Midijobgrenze wird von 1.300 € auf 1.600 € angepasst. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 3. Juni 2022...