Entgelt-News

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld

10. Juni 2022

Die Steuerfreiheit von Zuschüssen/Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld (§ 3 Nr. 28a EStG) galt nur für Zuschüsse, die für nach dem 29.02.2020 beginnende und vor dem 01.01.2022 endende Lohnzahlungszeiträume geleistet wurden.

Der Bundestag hat am 19. Mai 2022 den Entwurf der Bundesregierung für ein 4. Corona-Steuerhilfegesetz in der Ausschussfassung angenommen. Die steuerliche Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld wird um sechs Monate bis Ende Juni 2022 verlängert.

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