Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld

Die Steuerfreiheit von Zuschüssen/Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld (§ 3 Nr. 28a EStG) galt nur für Zuschüsse, die für nach dem 29.02.2020 beginnende und vor dem 01.01.2022 endende Lohnzahlungszeiträume geleistet wurden. Der Bundestag hat am...