Entgelt-News

Energiepreispauschale – Auszahlung an Arbeitnehmer

3. Juni 2022

Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vom 11.05.2022 werden die Modalitäten der sogenannten Energiepreispauschale in Höhe von 300 € beschrieben. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, sofern sie Einkünfte nach §§ 13, 15, 18 oder 19 beziehen, erhalten diese Pauschale. Bei Beziehern von Arbeitslohn (§ 19 EStG) zahlt der Arbeitgeber die 300 € aus.

Der Bundesrat hat am 20.05.2022 dem vom Bundestag am 12.05.2022 verabschiedeten Steuerentlastungsgesetz zugestimmt.

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