Die anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen stellen für eine Vielzahl von Unternehmen, aber auch für die Bürger eine erhebliche Belastung dar. Es geht darum, die wirtschaftlichen und sozialen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie so gering wie möglich zu halten. Dazu müssen die Bürger sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin unterstützt werden. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bündelt wirtschaftliche und soziale Maßnahmen.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld
Die Steuerfreiheit von Zuschüssen/Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld (§ 3 Nr. 28a EStG) galt nur für Zuschüsse, die für nach dem 29.02.2020 beginnende und vor dem 01.01.2022 endende Lohnzahlungszeiträume geleistet wurden. Der Bundestag hat am...