Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 des § 20 TVöD vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TVöD haben. Ausnahme von der Kürzung finden sich in § 20 Abs. 4 Satz 2 TVöD.

Beschlossen: Erhöhung Mindestlohn und Minijobgrenze ab 01.10.2022
Ab Oktober wird der Mindestlohn auf 12 € je Stunde erhöht bei gleichzeitiger Erhöhung der Minijobgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) von 450 € auf 520 €. Auch die Midijobgrenze wird von 1.300 € auf 1.600 € angepasst. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 3. Juni 2022...