Für Beschäftigte, die ab 1. Oktober 2022 ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 450,01 € bis 520,00 € erzielen, gibt es befristete Bestandsschutzregelungen.


Für Beschäftigte, die ab 1. Oktober 2022 ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 450,01 € bis 520,00 € erzielen, gibt es befristete Bestandsschutzregelungen.

Als Familienversicherter zahlen Sie keine eigenen Beiträge. Hierzu gilt es, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wie z.B. eine monatliche Einkommensgrenze nicht zu überschreiten.

Wir zeigen Ihnen, welche Abgaben für den Arbeitgeber bei der Beschäftigung eines 450-Euro-Minijobbers anfallen und in welcher Höhe der Minijobber Rentenversicherungsbeiträge tragen muss, sofern er keinen Befreiungsantrag beim Arbeitgeber abgibt.

Neu: Abfrage des Krankenversicherungsschutzes für die Dauer der Beschäftigung und Angabe in den DEÜV-Meldungen. Zur Sicherstellung, dass kurzfristig Beschäftigte krankenversichert sind, gibt es ab 2022 ein neues Kennzeichen in den DEÜV-Meldungen.