Der Tarifvertrag „TV Fahrradleasing“ gilt für Beschäftigte, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist, und unter den Geltungsbereich des TV für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des TV Versorgungsbetriebe (TV-V) fallen.
Umstritten war die Frage, wie sich die Entgeltumwandlung zugunsten des Fahrrads auf das zusatzversorgungspflichtige Entgelt auswirkt.