Entgelt-News

Arbeitgeberzuschuss zum Übergangsgeld

22. März 2022

Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums erhalten die Beschäftigten nach § 22 Abs. 2 Satz 1 TVöD/TV-L einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld oder einer „entsprechenden gesetzlichen Leistung“ in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den „tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers“ und dem nach § 22 Abs. 2 Satz 2 TVöD/TV-L zu berechnenden Nettoentgelt. Das BAG hat entschieden, welcher Betrag beim Übergangsgeld als „tatsächliche Barleistung“ anzusetzen ist.

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