Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird von derzeit 9.984 € auf 10.347 € angehoben. Dadurch werden alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet.


Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird von derzeit 9.984 € auf 10.347 € angehoben. Dadurch werden alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet.

Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) soll einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren.

Als Familienversicherter zahlen Sie keine eigenen Beiträge. Hierzu gilt es, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wie z.B. eine monatliche Einkommensgrenze nicht zu überschreiten.

Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums erhalten die Beschäftigten nach § 22 Abs. 2 Satz 1 TVöD/TV-L einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld oder einer „entsprechenden gesetzlichen Leistung“ in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den „tatsächlichen...

Wir erläutern die Ergänzungen im BMF-Schreiben vom 3. März 2022 zu der lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer.

Wir erläutern die Ergänzungen im BMF-Schreiben vom 3. März 2022 zu der lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer.