Ab Oktober 2022 soll der Mindestlohn auf 12 € je Stunde erhöht werden bei gleichzeitiger Erhöhung der Minijobgrenze von 450 € auf 520 €. Auch die Midijobgrenze wird von 1.300 € auf 1.600 € angepasst.


Ab Oktober 2022 soll der Mindestlohn auf 12 € je Stunde erhöht werden bei gleichzeitiger Erhöhung der Minijobgrenze von 450 € auf 520 €. Auch die Midijobgrenze wird von 1.300 € auf 1.600 € angepasst.

Wir erklären Ihnen, in welcher Höhe ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei Minijobberinnen gezahlt muss. Zudem zeigen wir, wie bei mehreren Beschäftigungen der Zuschuss zwischen den Arbeitgebern aufzuteilen ist.

Wir zeigen Ihnen, dass ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze nicht zur Beendigung der geringfügig entlohnten Beschäftigung führt.

Wir erklären den Zusammenhang der steuerlichen Vorschriften der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst. Insbesondere die gegenseitige „Wechselwirkung“ der §§ 100 (Geringverdienerförderung), § 3 Nr. 63 und § 3 Nr. 56 EStG werden besprochen. So mindern...

Wir sprechen über die Möglichkeit des Minijobbers, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen sowie über die Wirkung des Befreiungsantrags.

Wir erklären die Auswirkungen der Erhöhung der Arbeitgeber-Umlage von 1% auf 1,06% bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Abrechnungsverband Ost in der Bezüge- bzw. Entgeltabrechnung. Die Ergebnisse werden in einer Musterabrechnung dargestellt. Die...