Erhöhung der Zeitgrenzen von drei auf vier Monate bzw. von 70 auf 102 Arbeitstage für die Zeit vom 1. März 2021 bis zum 31. Oktober 2021. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt für die Frage des Ansatzes – Monate oder Kalendertage – keine Rolle mehr...


Erhöhung der Zeitgrenzen von drei auf vier Monate bzw. von 70 auf 102 Arbeitstage für die Zeit vom 1. März 2021 bis zum 31. Oktober 2021. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt für die Frage des Ansatzes – Monate oder Kalendertage – keine Rolle mehr...

Neu: Abfrage des Krankenversicherungsschutzes für die Dauer der Beschäftigung und Angabe in den DEÜV-Meldungen. Zur Sicherstellung, dass kurzfristig Beschäftigte krankenversichert sind, gibt es ab 2022 ein neues Kennzeichen in den DEÜV-Meldungen.