Erhöhung der Zeitgrenzen von drei auf vier Monate bzw. von 70 auf 102 Arbeitstage für die Zeit vom 1. März 2021 bis zum 31. Oktober 2021. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt für die Frage des Ansatzes – Monate oder Kalendertage – keine Rolle mehr...


Erhöhung der Zeitgrenzen von drei auf vier Monate bzw. von 70 auf 102 Arbeitstage für die Zeit vom 1. März 2021 bis zum 31. Oktober 2021. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt für die Frage des Ansatzes – Monate oder Kalendertage – keine Rolle mehr...

Bei der Ausübung mehrerer Minijobs ist eine Vielzahl sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften zu beachten. Je nachdem, ob eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung vorliegt oder nicht, ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen.