Die Finanzverwaltung hat sich am 7. Februar 2022 zu der umsatzsteuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen und Fahrrädern geäußert. Wir zeigen Ihnen, wie die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage ermittelt wird.


Die Finanzverwaltung hat sich am 7. Februar 2022 zu der umsatzsteuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen und Fahrrädern geäußert. Wir zeigen Ihnen, wie die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage ermittelt wird.

Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen unter Anwendung der Sonderregelungen.

Bei betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz dar. Aus Vereinfachungsgründen können Pauschalen zugrunde gelegt werden.