Sie erfahren, weshalb und wann eine Jahresmeldung (Meldegrund 50) nach der DEÜV zu übermitteln ist und wann die Jahresmeldung entfällt.


Sie erfahren, weshalb und wann eine Jahresmeldung (Meldegrund 50) nach der DEÜV zu übermitteln ist und wann die Jahresmeldung entfällt.

Betroffen sind weiterbeschäftigte Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Neu: Abfrage des Krankenversicherungsschutzes für die Dauer der Beschäftigung und Angabe in den DEÜV-Meldungen. Zur Sicherstellung, dass kurzfristig Beschäftigte krankenversichert sind, gibt es ab 2022 ein neues Kennzeichen in den DEÜV-Meldungen.

Ab 2022 gibt es eine erweiterte Meldepflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Diese gilt bereits für die Jahresmeldung 2021.

Für in den Monaten Januar bis März einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gibt es eine Sonderregelung: Die Märzklausel. Die Lohndoktoren erklären in diesem Kurzvideo, was hierbei zu beachten ist.