Wenn ein naher Angehöriger eines Arbeitnehmers plötzlich Pflege oder Unterstützung bei der Organisation von Pflegemaßnahmen braucht, kann jeder Arbeitnehmer sich sofort für bis zu 20 Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen.


Wenn ein naher Angehöriger eines Arbeitnehmers plötzlich Pflege oder Unterstützung bei der Organisation von Pflegemaßnahmen braucht, kann jeder Arbeitnehmer sich sofort für bis zu 20 Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen.

Erhöhung der Zeitgrenzen von drei auf vier Monate bzw. von 70 auf 102 Arbeitstage für die Zeit vom 1. März 2021 bis zum 31. Oktober 2021. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt für die Frage des Ansatzes – Monate oder Kalendertage – keine Rolle mehr...