Bei Arbeitslohn in Form von bestimmten Sachbezügen ist die Sachbezugsfreigrenze zu beachten. Diese wird von 44 € auf 50 € angehoben.


Bei Arbeitslohn in Form von bestimmten Sachbezügen ist die Sachbezugsfreigrenze zu beachten. Diese wird von 44 € auf 50 € angehoben.

Neu: Abfrage des Krankenversicherungsschutzes für die Dauer der Beschäftigung und Angabe in den DEÜV-Meldungen. Zur Sicherstellung, dass kurzfristig Beschäftigte krankenversichert sind, gibt es ab 2022 ein neues Kennzeichen in den DEÜV-Meldungen.

Kinderlose Mitglieder zahlen in der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag. Dieser erhöht sich ab dem 01.01.2022.

Ab 2022 gibt es eine erweiterte Meldepflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Diese gilt bereits für die Jahresmeldung 2021.

Für berufliche Auslandsreisen gelten höhere Verpflegungspauschalen als für Reisen innerhalb Deutschlands. Welche Auslandstagegelder sind ab 2022 zu berücksichtigen?