Bei Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen und Sachbezügen stellt sich immer die Frage, auf welchen Betrag Lohnsteuer und Sozialversicherung anfällt.
In den Lektionen behandeln wir die verschiedenen Bewertungsvorschriften, je nach Art des geldwerten Vorteils. Wir unterscheiden zwischen
- Sachbezügen und Gutscheinen innerhalb der 50 € Freigrenze,
- arbeitstäglichen Mahlzeiten, die kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden,
- Rabatten, die Mitarbeiter vom Arbeitgeber erhalten und
- privater Nutzung eines Firmenwagens.
Wir besprechen im Detail
- die Abgrenzung zwischen Sachbezug und Geldleistung,
- welche geldwerten Vorteile zusammenzurechnen sind,
- die Berechnung des geldwerten Vorteils nach der Pauschalwert- und Fahrtenbuchmethode und
- die Berücksichtigung von gezahlten Entgelten der Mitarbeiter.
Ein Sonderthema ist die Elektromobilität und deren steuerliche Besonderheiten:
- Unter welchen Voraussetzungen ist der Bruttolistenpreis nur zu 50% bzw. 25% anzusetzen?
- In welcher Höhe können Stromkosten für betriebliche Fahrzeuge erstattet werden?
- Worin bestehen die Unterschiede zwischen (Elektro-) Fahrrädern und wie verläuft deren Übereignung nach der Leasingzeit?
Ferner sehen wir uns Sachverhalte an, die zu geldwerten Vorteilen führen können:
- Zinsvorteile bei Arbeitgeberdarlehen,
- Rabatte durch Dritte und
- Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung mit dem Firmenwagen.
Eine gesonderte Lektion umfasst die Pauschalierung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber:
- Unter welchen Voraussetzungen ist diese möglich?
- Welcher Steuersatz wird zugrunde gelegt?
- Welche Auswirkung hat dies auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung?