Erhält ein Arbeitgeber Besuch vom Gerichtsvollzieher mit einem Pfändungsbeschluss, bringt dies zum einen zusätzliche Arbeit und zum anderen Haftungsverantwortung mit sich, denn der Arbeitgeber ist für die Ermittlung und Abführung des pfändbaren Betrages zuständig. Damit Sie als Arbeitgeber alle Ihre diesbezüglichen Pflichten korrekt erfüllen können, erklären wird in den Lektionen unseres Video-Seminars,
- wann Sie eine Drittschuldnererklärung abgeben und welche Fragen Sie beantworten müssen,
- wie das Pfändungsnetto ermittelt wird,
- wen Sie als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigen dürfen,
- welche Bezüge unpfändbar sind und
- wie der pfändbare Betrag ermittelt wird.
Wir erklären im Detail,
- wie sich der unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens zusammensetzt,
- was unter den Begriff Vorrechtsbereich fällt,
- welche Rangfolge bei Zusammentreffen von gewöhnlichen Forderungen und Unterhaltsforderungen gilt,
- was Sie bei einer Vorpfändung beachten müssen,
- wie die Zinsberechnung vorgenommen und die Tilgungsreihenfolge bestimmt wird sowie
- wie die Aufrechnung eines Arbeitgeberdarlehens funktioniert.
Darüber behandeln wir Sonderthemen, wie
- die teilweise Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen und
- den Sinn und die korrekte Behandlung eines Zusammenrechnungsbeschlusses.
Außerdem erfahren Sie,
- unter welchen Umständen die Pfändungstabelle bei Unterhaltspfändungen angewendet wird,
- wie die Rangfolge bei einer gleichzeitigen Zustellung mehrerer Pfändungsbeschlüsse zu bestimmen ist,
- was bei Wiedereintritt des Arbeitnehmers zu beachten ist,
- ob ein Beschluss die Pfändung des Lohnsteuer-Jahresausgleiches umfasst und
- was bei Zahlungen von Abfindungen zu beachten ist.